Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Kolbingen

Erstmalige gesicherte Hinweise auf ein geordnetes Feuerwehrwesen.

1726 erwarb Kolbingen eine Feuerspritze.
1828 erneuerten die beiden bürgerlichen Gremien die Feuerlöschordnung:
1831 drei Jahre später wurden die Aufgaben der Feuerwehrleute genau beschrieben:
1835 wurden die Feuerrotten nochmals neu geordnet.
1912 bei der Feuergerätevisitation bemängelte die Kommission, die Feuerwehr besäße keinen Mannschaftswagen.
1934 Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr
1939 das neue Spritzenhaus wurde erbaut, aber erst nach dem Krieg fertig gestellt

Schadensereignisse In Kolbingen

1682 vernichtete ein Feuer den Wald auf Burghalden.
1725 brannte das Haus des Michael Hipp völlig nieder.
1752 am Fronleichnamsfest, brach während der Prozession im Haus des Mesners Jakob Hipp Feuer aus.
1873 konnte die Feuerwehr das Wohnhaus des Joseph Hipp, Zimmermann, in der Schmelze nicht mehr retten, und es musste von Grund auf neu erbaut werden.
1877 brannten im alten Schmiedewinkel zwei Wohnhäuser, Nr. 68 und 69, bis auf die Grundmauern ab. Simon Zeller wurde verdächtigt, sein eigenes Haus angezündet zu haben.
1880 musste die Feuerwehr ausrücken, um in der Ziegelhütte das Wohnhaus mit Scheuer zu löschen.
1889 brannte die Wohnung des Balthasar Hipp.
1889 fielen im Grieseloch die Häuser der Regina Riedi und des Carl Riedi einem Brand zum Opfer.
1890 brach im Wohnhaus des Lorenz Stengele in der Wörthgasse Feuer aus.
1900 stand das Wohn und Ökonomiehaus des Nagelschmieds Anton Hipp in Flammen.
1901 brannten die zusammengebauten Häuser der Fidel Riede und Engelbert Stengele in der Wörthgasse ab.
1926 brannte am Flatz das Haus des Felix Schreibers, die ehemalige Zehntscheuer.
1929 und am 15. November 1932 brannte der neue Farrenstall.
1933 wurden das Maiersche Anwesen, Nr. 99, und das Nachbargebäude Nr. 100 ein Raub der Flammen.
1938 brannte das Wohn und Ökonomiehaus des Josef Bayer ab.

Feuerlöschwesen

Feurio ist heute noch ein Ruf, der einen hochschrecken lässt; ein wütendes Feuer lässt uns heute noch erschaudern. Wie viel schlimmer muss es für unsere Vorfahren gewesen sein, wenn dieser Schreckensruf durch das Dorf schallte. Gebrannt hat es im Dorf immer wieder, doch erfahren wir aus den Akten mehr zufällig von dem einen oder anderen Brandunglück. Ein Brandtagebuch gab es früher nicht.

1661 verklagte der Zimmermann Georg Schadt die Witwe des Hannß Schreibers, Bernhards Hannßen selige Witwe, sie hätte immer noch nicht ihre Schulden bezahlt. Als vor fünf oder sechs Jahren ihr Haus abgebrannt wäre, hätte er es wieder neu aufgerichtet. 1682 vernichtete ein Feuer den Wald auf Burghalden. Wahrscheinlich wurde er von einigen Bürgern vorsätzlich gelegt, damit sie dort Stockfelder anlegen konnten. Die Herrschaft bestrafte sie, weil sie die Felder ohne ihre Genehmigung angelegt hatten. In der Nacht zum 26. Juli 1725 brannte das Haus des Michael Hipp völlig nieder. Am anderen Tag erzählte er überall im Dorf, der Vogt Mathias Schreiber trage die Schuld, dass sein Haus abgebrannt sei, weil er immerzu nur geschrieen habe, man soll dem Josefle helfen löschen und der Josefle sei sein Tochtermann gewesen. Er habe den Vogt nie rufen hören, man solle dem Michael Hipp sein Haus helfen retten. Die Herrschaft erfuhr von dem Vorfall und bestellte den Vogt zum Verhör ein. Dieser gab an: Das Haus seines Tochtermanns hätte schon stark am Giebel Feuer gefangen, während des Hippen Haus schon voll in Flammen gestanden wäre. Hätte man das Haus seines Tochtermanns nicht gerettet, so wären noch viele Häuser im Ort dem wütenden Feuer zum Opfer gefallen. Auch sein eigenes, Stroh gedecktes Haus stand ganz in der Nähe, und es hätte keine Möglichkeit gegeben, es zu retten. Er habe aber niemanden abgehalten, dem Hipp zu helfen. Im übrigen, sei es in der Nacht, noch ehe fremde Hilfe kam, alles in lauter Verwirrung gewesen. Der werenwagische Verwalter konnte dem Vogt keine Schuld nachweisen. Er gab daher dem Michael Hipp den Bescheid, er soll künftig sein Maul halten. Am 1. Juni 1752, am Fronleichnamsfest, brach während der Prozession im Haus des Mesners Jakob Hipp Feuer aus. Außer dem Mesnerhaus brannte das Haus seines Bruders Johann Hipp und das Haus des Joseph Schad sowie zwei Scheuern binnen einer Stunde vollkommen ab. Alle drei Häuser waren zusammengebaut unter einem Dach. Als Brandursache vermutete man die Böllerschüsse, die neben des Mesners Haus abgefeuert worden waren und vermutlich das Strohdach in Brand gesetzt hatten. 1870 zerstörte ein Brand das Wohnhaus samt Scheuer des Johann Bapt. Schreiber im Langenhardt. 1873 konnte die Feuerwehr das Wohnhaus des Joseph Hipp, Zimmermann, in der Schmelze nicht mehr retten, und es musste von Grund auf neu erbaut werden. Am 7. Mai 1877 brannten im alten Schmiedewinkel zwei Wohnhäuser, Nr. 68 und 69, bis auf die rundmauern ab. Simon Zeller wurde verdächtigt, sein eigenes Haus angezündet zu haben. 1880 musste die Feuerwehr ausrücken, um in der Ziegelhütte das Wohnhaus mit Scheuer zu löschen. Am 23. September 1889 brannte die Wohnung des Balthasar Hipp. 1889 fielen im Grieseloch die Häuser der Regina Riedi und des Carl Riedi einem Brand zum Opfer. 1890 brach im Wohnhaus des Lorenz Stengele in der Wörthgasse Feuer aus. Am 12. Januar 1900 stand das Wohn und Ökonomiehaus des Nagelschmieds Anton Hipp in Flammen. 1901 brannten die zusammengebauten Häuser der Fidel Riede und Engelbert Stengele in der Wörthgasse ab. Am 4. Mai 1926 brannte am Flatz das Haus des Felix Schreibers, die ehemalige Zehntscheuer. Der Kolbinger Wehr gelang es mit ihrer alten Handpumpe nicht, den Brand einzudämmen, doch rettete sie das Nachbargebäude. Die alarmierte Tuttlinger Feuerwehr kam erheblich zu spät, da die Kolbinger Steige wegen Reparaturarbeiten nicht befahrbar war. Sie musste zunächst umkehren und die alte Steige herauffahren. Dadurch verlor sie wertvolle Zeit, und die ehemalige Zehntscheuer brannte vollständig nieder. Am 27. Mai 1929 und am 15. November 1932 brannte der neue Farrenstall. 1933 wurden das Maiersche Anwesen, Nr. 99, und das Nachbargebäude Nr. 100 ein Raub der Flammen. Am 11. April 1938 brannte das Wohn und Ökonomiehaus des Josef Bayer ab. Der Brand konnte eingedämmt und dadurch das angebaute Nachbargebäude gerettet werden. Im selben Jahr musste die Feuerwehr nochmals eingreifen. Am 16. September brach morgens um 9.15 Uhr während des Schrotens in der Scheuer des Adolf Schad bei der Motorleitung Feuer aus. Da Schad Kommandant der Feuerwehr war, konnte über die Weckerlinie alarmiert werden. Obwohl die Feuerwehr sofort zur Stelle war, brannte das Haus nieder, das angebaute Nachbargebäude konnte gerettet werden. Alle wehrfähigen Männer waren zur Hilfeleistung herangezogen worden. Auch die Tuttlinger Wehr war herbeigeeilt und konnte nach ihrem Eintreffen den Brand in kurzer Zeit unter Kontrolle bringen.

Von größeren Brandunglücken blieb das Dorf all die Jahrhunderte über, soweit wir wissen und wie die obige Zusammenstellung auch zeigt, GottseiDank verschont. Dies verdankte man nicht zuletzt den vorbeugenden Maßnahmen, mit denen das Ausbrechen bzw. die Ausbreitung von Bränden verhindert werden sollten. Eine dieser Maßnahmen war, die Strohdächer durch Ziegeldächer zu ersetzen. 1674/75 mussten die Dächer der Zehntscheuer und des herrschaftlichen Viehhauses erneuert werden. Das Strohdach der Zehntscheuer wurde abgehoben und durch Platten ersetzt. Das Viehhaus hingegen war 1728 noch mit Stroh gedeckt. Zur Reparatur der Dächer musste geschaubt werden (Strohbündel anfertigen, mit denen die Dächer gedeckt wurden). Strohdächer gab es noch in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. 1833 äußerte Urban Schreiber Bedenken gegen die Errichtung eines Waschhauses in seiner Nähe, da sein Wohnhaus mit Strohdach nur 40 Schuh (ca. 12 m) entfernt stünde. Andere Dächer waren noch mit Schindeln gedeckt. Bei der Oberfeuerschau im Sommer 1839 erhielt Michael Schad die Auflage, sein Schindeldach durch Ziegel zu ersetzen. Im Laufe der nächsten Jahre wurden dann alle Stroh und Schindeldächer durch Ziegeldächer ersetzt. Zwar benötigte noch 1849 der Küfer August Schad einen Stamm Holz, damit er für das Kirchen und Pfarrhausdach Schindeln machen könnte. Damit wurden aber nicht die ganzen Dächer gedeckt, sondern nur die Dachziegel gesteckt (die Schlitze zwischen den einzelnen Ziegeln schließen).

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts besaßen die Häuser in der Regel noch keinen Kamin, sondern der Rauch zog durch eine Öffnung im Giebel ab. 1733 wurde Lorenz Stengele um 4 fl. bestraft, weil er in seinem Haus Wäsche bauchen (Wäsche in Lauge legen und waschen) ließ, und das Feuer so übel besorgte, dass solches wirklich beim Hausgiebel ausgebrochen war: Das herrschaftliche Haus in Kolbingen hingegen hatte schon 1655 einen Kamin. Der Kaminfeger erhielt bei der Reinigung desselben einen Trunk und ein Brot im Wirtshaus. 1714/15 ließ der herrschaftliche Verwalter Eckhmann den Caminfeger aus Rottenburg kommen, damit er die Kamine im Schloss, in der Mühle und im herrschaftlichen Haus zu Kolbingen kehrte. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatten dann alle Häuser in Kolbingen Kamine. Bei einem Treffen der Ortsvorsteher der sechs werenwagischen Orte, schärfte ihnen der Obervogt ein, um allen Feuergefahren vorzubeugen:

  1. In jedem Haus ist das Feuerwerk (Ofen oder Herd) und besonders der Kamin gut herzurichten.
    2. Jede Haushaltung muss eine gut verschlossene Laterne haben.
    3. Für jeden Einwohner muss ein Feuerkübel angeschafft werden.
    4. Künftig wird darauf beharrt, wie es die Verordnung vorschreibt, dass jeder Hochzeiter einen neuen Feuerkübel anschafft.
    5. Damit die Feuerspritzen im Brandfall schnell an die Brandsteile gebracht werden, erhält derjenige, der mit seinen Pferden als erster bei der Spritze ist 1 fl., der zweite 45 kr und der dritte 30 kr als Belohnung aus der Landschaftskasse.

Kolbingen erwarb 1726 eine Feuerspritze. Zur Bestreitung der Kosten verpachtete die Gemeinde damals die Schafweide auf drei Jahre an zwei Balinger Bürger und bat die Herrschaft, sie möge auf ihren Anteil an der Pacht zugunsten der Feuerspritze verzichten. Dazu war sie aber nicht bereit, sondern gewährte 1730, erst nach Ablauf der Pachtzeit, nur einen Zuschuss von 25 fl. Diese Spritze tat bis 1871 ihren Dienst, dann wurde sie durch eine neue Saugfeuerspritze ersetzt. Die Centralkasse steuerte 100 fl. zum Kauf bei, unter der Bedingung, dass die Spritze von einer bestimmten Mannschaft bedient wird, die regelmäßige Übungen abhält. Der Gemeinderat beschloss daher, die Spritze soll unter dem Kommando zweier Spritzenmeister stehen und von 16 Mann bedient werden. Zunächst soll diese Mannschaft alle 14 Tage üben und ab Oktober 1871 nur noch zwei Mal im Vierteljahr. Bei der Feuergerätevisitation 1912 bemängelte die Kommission, die Feuerwehr besäße keinen Mannschaftswagen. Sie schlug vor, einen Leiterwagen mit zwei Sitzbrettern anzuschaffen. Der Gemeinderat lehnte den Vorschlag ab, ein Leiterwagen sei zwecklos, da man die Nachbarorte Mühlheim, Stetten und Renquishausen zu Fuß schneller erreichen würde. Um der Bitte aber doch in etwa zu entsprechen, erwarb die Gemeinde zwei Sitzbretter, Auflagehölzer und Seile, falls doch irgendwann die Mannschaft aufsitzen wollte.

Nach 1805 führte nicht mehr die herrschaftliche Kanzlei in Werenwag die Oberaufsicht über das Feuerlöschwesen, sondern das württembergische Oberamt in Tuttlingen. Bei der ersten Visitation der Feuerlöschgeräte empfahl es, die Bockleitern durch eine mechanische Leiter zu ersetzen. Der Gemeinderat lehnte die Bitte mit der Begründung ab, das Terrain zu Kolbingen sei eben und die Leitern könnten leicht aufgestellt werden, außerdem stünden die Häuser nicht eng beisammen, sondern man habe von allen Seiten Zugang.

1828 erneuerten die beiden bürgerlichen Gremien die Feuerlöschordnung:

  1. Der ersten Rotte, 40 Mann stark, gehören die ledigen Männer vom 15. bis zum 40. Lebensjahr an.
    2. Die Spritzenmeister sind Johannes Amma und der Schmied Grathwohl.
    3. Die Rottenmeister mit einer Feuerfahne bei der ersten Rotte sind: Krisosti Schad und Bonavent Riede.
    4. Der zweiten Rotte, 20 Mann stark, gehören die verehelichten jungen Männer bis 40 an.
    5. Die Rottenmeister mit einer Feuerfahne bei der zweiten Rotte sind Engelbert Schreiber und Kaspar Grathwohl.
    6. Jeder Rottenmeister hat seine Rotte zusammenzuhalten und zur Arbeit und Ordnung anzuhalten.
    7. Diejenigen, welche nicht gehorsam sind und bei dem Brand weglaufen, sollen gleich nach der Rückkehr gemeldet werden und der gesetzlichen Strafe verfallen.
    8. Wenn Sturm geläutet wird, soll jedermann wohl Obacht geben:
    a. Wird mit der großen Glocke gestürmt, so ist der Brand im Ort ausgebrochen.
    b. Wird mit der mittleren Glocke (MittagGlocke) gestürmt, so ist der Brand im Wald.
    c. Wird aber mit der kleinen Glocke gestürmt, so ist irgendwo im Oberamt ein Feuer ausgebrochen.
    9. Diese Feuerlöschordnung soll bei Brandfällen auf dem Land auf vier Stunden Entfernung, im Ausland auf drei Stunden eingehalten werden.
    10. Das Tabakrauchen in Scheuern und Ställen ist bei 10 fl. Strafe verboten, ebenso das Herumlaufen mit offenem Licht an feuergefährlichen Orten im Haus, besonders beim Werg aufbereiten.
    11. Das Bespannen der Feuerspritze ist noch unter der Herrschaft Werenwag geordnet und bezahlt worden. Den hiesigen Bürgern ist der Lohn zu gering und man hat schon öfters auf eine Änderung gedrängt. Daher wird der Wehinger Feuerfuhr entsprechend beschlossen: Wenn es auswärts brennt, erhalten diejenigen, die mit den vier Pferden als erste herbeigeeilt sind, für das erste Pferd 48 kr, für das zweite 4S kr, für das dritte 40 kr und für das vierte 36 kr.
    12. Verlässt die Spritze die Markung nicht, so bleibt es bei der obigen Bezahlung. Verlässt man die Markung, so erhält der Besitzer für jedes Pferd pro Stunde 20 kr.
    13. Die Feuerreiter erhalten ebenfalls pro Stunde 20 kr. Die wenigen Geräte, mit denen die Mannschaften damals ausgestattet waren, befanden sich in
    gutem Zustand: eine kleine Feuerspritze, 2 Feuerhaken, 3 Feuerleitern, 54 Feuereimer, und 2 Feuerfahnen.

Drei Jahre später wurden die Aufgaben der Feuerwehrleute genau beschrieben: 
1. Im Ort selbst: Auf die Anzeige, dass im Ort selbst Feuer auszubrechen droht, hat sich der Ortsvorsteher augenblicklich auf den Platz zu begeben und die angemessenen Anstalten zu treffen, um die Bürger zu verständigen, wo der Brand ausgebrochen ist. (Dieselben Glockenzeichen wie oben.)
2. Nachstehende Punkte müssen genau beachtet werden:
a. Wenn in einem anderen Ort ein Brand entsteht, und das Feuer entweder gesehen oder der Ortsvorsteher davon benachrichtigt wird, so hat er, sofern das Feuer nicht zu weit entfernt ist, das geeignete Sturmzeichen geben zu lassen. Auch hat er die vorwärts (vom Feuer weiter entfernt) liegenden Nachbarorte durch Feuerreiter in Kenntnis zu setzen.
b. Ist der Brandort aber entfernt oder ungewiss, so muss er solchen durch einen ausgeschickten Feuerreiter feststellen lassen. Der Ortsvorsteher muss dabei berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit zu helfen, bei einer größeren Entfernung als vier Stunden aufhört. Es sei denn, der Brand würde länger wüten, dann muss sogar die zweite Rotte ausrücken.
c. Sobald Feuerlärm entsteht, hat sich der Rottenmeister mit seiner Fahne vor dem Rathaus einzufinden, um vom Magistrat seine Aufgaben entgegenzunehmen. Dann hat er seine Mannschaft nach dem Verzeichnis vorzulesen, die Fehlenden anzumerken und sofort mit den Löschinstrumenten zum Brandplatz zu eilen. Auf dem Brandplatz angekommen, hat der Rottenmeister seine Mannschaft zu zählen, sich bei dem dirigierenden Oberbeamten zu melden und die Befehle abzuwarten, wo er sich zum Löschen aufstellen muss.
d. Wenn der Brand vollständig gelöscht ist, soll der Rottenmeister, sobald er von dem dirigierenden Beamten die Erlaubnis erhalten hat, mit seiner vollzähligen Mannschaft ohne verweilen heimkehren, die Löschinstrumente durchzählen und zur Aufbewahrung übergeben.
e. Über die beim Einsatz abwesenden Leute muss er sich erkundigen, dem Ortsvorsteher über alles Vorgefallene, besonders über das Betragen der Mannschaft Bericht erstatten. 
3. Der Ortsvorsteher muss nun dafür sorgen, dass die Löschinstrumente, bevor sie wieder an ihren Ort gebracht werden, visitiert und nach Notdurft ausgebessert werden. Sollten sich die Untergebenen auf dem Brandplatz schlecht aufgeführt haben, soll der Betreffende gerügt und dem Oberamt angezeigt werden. Jeder Ortsrottenmeister ist legitimiert, bei besonders anstrengendem Einsatz, seinen Leuten einen Schoppen Wein oder ein halbes Maß Bier nebst Brot auf Rechnung der Gemeinde auszugeben.
4. Jeder neu angenommene Bürger hat gleich nach seiner Verheiratung einen Feuereimer anzuschaffen. Der Ortsvorstand hat darauf bedacht zu sein, dass die Feuereimer, Leitern, Feuerhaken etc. in brauchbarem Zustand sind. Die Feuereimer sollen alle Vierteljahr ausprobiert werden, damit die schadhaften sogleich ausgebessert werden können. (Die ledernen Schläuche mussten öfters eingeschmiert werden.)

Für die Feuerreiter wurde der Lohn neu festgesetzt: Der erste herbeigeeilte Feuerreiter wird zum Oberamt nach Tuttlingen geschickt und erhält 48 kr, der zweite Reiter geht nach Mühlheim, der dritte nach Renquishausen, der vierte nach Fridingen, der fünfte nach Bärenthai und der sechste nach Mahlstetten. Jeder erhält 24 kr. Für das Bespannen der Feuerspritze bleibt es beim alten Lohn.

1835 wurden die Feuerrotten nochmals neu geordnet. Zur ersten Rotte gehörten wie bisher alle ledigen Mannspersonen über 15 Jahre alt. Sie hatten so oft ein Feuer ausbrach und Sturm geläutet wurde, zum Rathaus zu eilen und sich dann unverzüglich mit ihren Eimern zum Brandplatz zu begeben. Die Rotte bestand aus den beiden Rottenmeistern, 27 Mann mit Feuereimern und 16 Mann zum Pumpen an der Feuerspritze. Die jungen Männer der zweiten Rotte hatten dasselbe zu tun, sie wurden aber nur bei großer Gefahr abgeschickt. Ihr gehörten zwei Rottenmeister und 20 Mann an.

Die Feuerlöschordnung war somit vollständig, und jeder wusste, was er zu tun hatte. Doch schon im gleichen Jahr gab es die ersten Schwierigkeiten. In der Nacht vom 18. auf 19. Dezember brach zu Egesheim zum zweiten Mal ein Brand aus, und ein Feuerreiter brachte die Meldung nach Kolbingen. Der Schultheiß ließ gleich mit der mittleren Glocke Sturm läuten. Die Abfahrt der Feuerspritze verzögerte sich, weil Johann Schreiber sein Pferd nicht einspannen ließ. Ähnliches ereignete sich einige Jahre später. Nach dem Feuerläuten stand die Spritze abfahrbereit vor dem Rathaus, doch weit und breit war kein herbeieilender Pferdebesitzer zu sehen, weder zum Bespannen der Spritze, noch zum Feuerreiten. Die Sache hatte im Gemeinderat ein Nachspiel. Allgemein beklagte der Schultheiß die Säumigkeit der hiesigen Pferdehalter bei Feueralarm. Zwei Pferdehalter wurden namentlich gerügt. Florian Maier gab an, er hätte das Feuerläuten nicht gehört und sei daher nicht zur Spritze geeilt. Das Verhalten des Bauern Johann Schreiber war noch verwerflicher. Er hatte das Feuerläuten beim Verlassen des Dorfes gehört, doch statt umzukehren, fuhr er weiter.

Auch als es am 11.Januar 1837 in Tuttlingen brannte, ließ der Eifer der Kolbinger Wehr sehr zu wünschen übrig. Nach der Rückkehr aus Tuttlingen beklagte sich der Rottenmeister Gallus Stengele beim Schultheißen, von seiner Rotte hätten 10 Mann gefehlt. Der Gemeinderat lud die Beschuldigten vor, um ihre Entschuldigungen anzuhören. Der erste hatte geglaubt, seit er verheiratet sei, gehöre er nicht mehr zur ersten Rotte. Der zweite sagte, die anderen jungen Männer seien nicht gegangen, darum sei er auch nicht gegangen. Der dritte hatte Zahnschmerzen. Der vierte gab die Schuld dem Rottenmeister, denn der hätte ihm gesagt, er sei nicht mehr in der ersten Rotte. Der fünfte wusste nicht ob er gehen sollte oder nicht, weil die anderen jungen Männer auch nicht gingen. Der sechste gab vor, sein Meister hätte ihn nicht gehen lassen, da er die Pferde füttern musste. Der siebte klagte über böse Füße, weswegen er nicht gehen konnte. Der achte litt an Halsweh. Der neunte glaubte, er sei befreit, da außer ihm niemand zu Hause war. Der zehnte erschien erst gar nicht im Rathaus. Der Gemeinderat nahm beinahe alle Ausreden an. Nur Nummer sechs und neun erhielten eine Strafe von 20 kr.

Ein Ruhmesblatt in der Chronik der Kolbinger Feuerwehr war auch der Einsatz am 8. November 1842 bei einem Brand in Bubsheim nicht. Um 8 Uhr abends wurde Sturm geläutet und die erste Rotte mit der Feuerspritze losgeschickt. Als die Kolbinger am Brandplatz eintrafen, fehlten 17 Mann. Wo waren sie geblieben? Diese Frage mussten sie dem Gemeinderat vier Tage später beantworten. Fünf Männer erzählten, sie seien bis Königsheim gekommen, dort hätten sie in der Dunkelheit ein Fuhrwerk gehört und geglaubt, es sei ihre Feuerspritze, die wieder nach Hause zurückfahre. Daher kehrten sie wieder um und gingen nach Hause. Fünf wollten das Sturmläuten und den Feuerlärm nicht gehört haben, einer lag im Bett und schlief, einer sagte, seine Frau sei hochschwanger und in Kindsnöten gewesen, einen ließ der Vater wegen der schlechten Witterung nicht gehen, da der Sohn flüssige Ohren hatte und einer war in Tuttlingen. Die letzten zwei waren mit der Feuerspritze bis über Renquishausen hinaus gekommen. Dort sei dann an der Feuerspritze eine Achse gebrochen, und sie hätten umkehren und einen Wagen holen müssen. Der Gemeinderat nahm auch diesmal, doch nur ausnahmsweise, alle Entschuldigungen an. Das nächste Mal müssten die Säumigen aber mit harten Strafe rechnen.

Es gab aber auch andere Einstellungen. Martin Schilling erhielt für seinen Einsatz bei einem Brand eine Belobigung ausgesprochen, die auch im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Da er sich bei seinem Einsatz die Kleidung verdorben hatte, erstattete ihm die Gemeindekasse den Schaden.

Nach dem Erlass der Landesfeuerlöschordnung im Jahre 1885 stellte der Gemeinderat dazu fest: Eine organisierte Feuerwehr besteht bis heute nicht, man will mit der Einführung abwarten, bis die Wasserleitung fertig gestellt ist. Die Feuerspritze entspricht vollständig den Bedürfnissen. An Requisiten sind vorhanden: 4 große und 6 kleinere Feuerhaken, 8 Tücher, 6 Feuerleitern, 21 gute Hanfeimer, 1 Wasserstande (Zuber)und zwei Wasserbutten. Diese Geräte werden im Rathaus aufbewahrt. Für Übungszwecke hat die Feuerwehr kein Gebäude. Im Brandfall kann das Wasser durch Tragen und Fuhren von den beiden Ortshülben und den Brunnen beigeschafft werden. Die Feuerlöschmannschaft ist in zwei Rotten und eine Bedienungsmannschaft zur Spritze eingeteilt. Eine Lokalfeuerlöschordnung gibt es. Eine Steigerabteilung gab es nicht, da der Gemeinderat der Meinung war, diese sei nicht nötig, da es in Kolbingen kaum zweistöckige Häuser gäbe und sie so weit auseinander stünden, dass im Falle eines Brandes wahrscheinlich niemals mehrere Häuser abbrennen könnten. Zu einer grundlegenden Neuorganisation der Feuerwehr kam es 1934. Am 29. Juni versammelten sich die Feuerwehrleute, um über die Einführung einer Freiwilligen Feuerwehr zu beraten, da die bisher bestehende Pflichtfeuerwehr den modernen Anforderungen nicht mehr entsprach. Nachdem die Versammlung das Für und Wider angehört hatte, meldeten sich spontan 50 Männer für eine Freiwillige Feuerwehr. Am 4. Juli traf man sich erneut, inzwischen hatten sich noch einmal 24 Männer gemeldet, einschließlich der Sanitätsleute, und verabschiedete eine Satzung in Anlehnung an die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr von Sunthausen. Feuerwehrpflichtig waren alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Sie wurden in vier Rotten eingeteilt. Getrennt davon gab es die Sanitätsabteilung. Erster Kommandant wurde Adolf Schad, sein Stellvertreter war Paul Wachter. Nachdem die personellen Voraussetzungen geschaffen waren, konnte am 5. Juli 1934 die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr beschlossen werden. Zugleich wurde eine Feuerwehrabgabe für diejenigen festgesetzt, die keinen Dienst taten: vom 18. bis 28. Lebensjahr 4 RM, vom 28. bis 38. 3 RM und vom 38. bis 45. 2 RM jährlich. An Gerätschaften standen zur Verfügung: 1 Spritze, 1 Schlauchhaspelwagen, 1 mechanische Zweiradleiter, 2 Leiterteile mit 12 m Steighöhe, 1 Schiebeleiter mit 10m, 1 einfache Stützleiter mit 8 in, 1 Anstelleiter ohne Stütze mit 12 m, 3 Hakenstockleitern mit Sägehaken, 4 Dachleitern, 20 Tuchfeuereimer, 2 Feuerhaken, 1 Schlauchbrücke, 1 Karren, 2 Rauchmasken, 1 Tragbahre und 4 Verbandskästen. 1942 lieferte die Firma Magirus eine Kleinmotorspritze.

Im Zweiten Weltkrieg wurde auch die Feuerwehr gleichgeschaltet. Der Kommandant erhielt den Titel Führer der Freiwilligen Feuerwehr und die Wehrmänner der SS und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt. 1943 machte sich auch in Kolbingen ein Mangel an Feuerwehrleuten bemerkbar. Bürgermeister Schreiber teilte am 26. November 1943 24 älteren Männern mit: Auf Grund des Runderlasses des Reichsführers SS vom 22. Oktober 1943 bestimme ich, dass sich nach genannte Bürger am Samstag, den 27. November, abends 8 Uhr auf dem Rathaus zur Einreihung in die Feuerwehr einzufinden haben und dann im Rahmen des kurzfristigen Notdienstes zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.

Das Spritzenhäuschen
Wohl gleichzeitig mit der 1726 angeschafften Feuerspritze erstellte die Gemeinde in der Schmelze an der Straße nach Renquishausen ein Spritzenhäuschen. Später brachte man die Feuerspritze in der Dorfmitte in einer Remise hinter dem Schulhaus unter. 1843 erwies sich dieser Holzschopf zu klein, und die Feuerspritze wurde wieder an ihren uralten Bestimmungsort im alten Spritzenhaus bei Jakob Stengeles Haus gebracht. Vor dem Zweiten Weltkrieg standen die Feuerlöschgeräte im Rathaus. Das neue Spritzenhaus wurde 1939 erbaut, aber erst nach dem Krieg fertig gestellt.

Feuerversicherung

Sein Haus bei einem Brand zu verlieren, bedeutet auch heute noch ein großes Unglück für den Betroffenen, denn trotz aller Versicherungen können unersetzliche Werte verloren gehen. Wie viel größer war aber das Unglück früher, als es noch keinerlei Versicherung gab. War der Geschädigte arm, so war er auf Almosen angewiesen. Als 1752 drei Häuser abbrannten, wandten sich die Geschädigten an ihren Landesherrn Carl Joseph von Ulm und baten ihn um einen Beitrag. Dieser gewährte auch ein Almosen und Bausteuer. Johann Hipp, der Bedürftigste, erhielt die Schuld erlassen, die auf seinem Häusle lastete, 5 fl. 30 kr, 6 Vtl. Vesen und 12 Vtl11/2 Imi Haber. Er war damit wohl seine Schulden los, doch zum Wiederaufbau erhielt er nichts. Die beiden anderen Geschädigten, Jacob Hipp und Joseph Schad, bekamen je 6 Vtl Mahlfrucht. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in verschiedenen benachbarten Territorien Feuer Societäten gegründet. Um 1754 wurde im Herzogtum Wirtemberg zum Besten der Einwohner eine freiwillige FeuerCassa ins Leben gerufen und 1758 die Markgräflich Baden Durlachische Brandversicherungsordnung. Da wollte auch Österreich nicht nachstehen. 1764 führte Kaiserin Maria Theresia für ihre VorderÖsterreichischen Staaten ebenfalls eine Feuer Societät zur Erhaltung des Vermögens ein. In 28 Punkten wurden. der Umfang der Versicherung, die Brandverhütung und Brandbekämpfung geregelt: (Im folgenden werden nur die wichtigsten Punkte herausgegriffen.) 
1. Pflichtversicherte Objekte sind: Häuser, Scheuern, Back, Wasch und Farbhäuser, Schmieden, Schlossereien, Rotgießereien und dergleichen Werkstätten.
2. Von der Pflichtversicherung ausgenommen sind: Erstens alle österreichischen Schlösser und Gebäude, zweitens die Schlösser und Gebäude auswärtiger Herrschaften, Kommenden, Ritterschaften und Gotteshäuser. Sie können aber freiwillig der Societät beitreten. Von der Versicherung ausgeschlossen sind u. a. Ziegelhütten und Hafneröfen.
3. Die Versicherung beschränkt sich nur auf Brandfälle. Wer sein Gebäude selbst anzündet erhält keinen Ersatz. Die Versicherung tritt auch bei Zerstörungen im Kriegsfall ein, der Schaden wird dann aber nur in Raten ersetzt werden können. Der jährliche Beitrag soll nicht mehr als 1 % des Gebäudewerts überschreiten. Versichert sind nur die Gebäude, die alle genau beschrieben, taxiert und in ein Versicherungsbuch eingetragen sind. Die Häuser sind zu nummerieren und in einem Ortsplan zu verzeichnen.
4. In jedem Ort ist ein Verzeichnis der Feuerlöschgeräte zu erstellen. Was fehlt, soll angeschafft werden. 20. Nach einem Brand soll der Schaden geschätzt und ein Protokoll darüber angefertigt werden.

Die vorderösterreichische Regierung betrieb nachdrücklich die Verwirklichung des kaiserlichen Willens. Bereits am 5. Mai 1764 forderten sie die Schwäbisch Österreichischen Landstände zu Ehingen auf, den Heuserbeschrieb, die Nummerierung und die Taxierung anzufertigen. Zwei Monate später wurden sie nochmals ernstlich erinnert, binnen drei Wochen die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Unterlagen der Herrschaft Werenwag waren am 4. November 1764 fertig und konnten dem Direktorium in Ehingen zugesandt werden. Für die ersten 15 Jahre (17651780) legte die BrandVersicherungsGesellschaft in dem Vorland Schwäbisch Österreich einen Rechenschaftsbericht vor. Die Einnahmen in diesem Zeitraum betrugen 44918 fl. 53 kr 3 h, die Ausgaben 38 999 fl. 32 kr 7 h, somit hatte sie zu Jahresbeginn eine Rücklage von 5919 fl. 30 kr 4 h. Die Umlage wurde von Jahr zu Jahr neu festgelegt. Sie schwankte zwischen 1 und 7 kr pro 100 fl. Vermögen.

Leider ist die Häuserbeschreibung von Kolbingen verschollen. Pfarrer Peter Blanchard fertigte 1810 ein Verzeichnis der alten österreichischen Hausnummern an, das notwendig war, um die Eintragungen in den Standesregistern zu verstehen. Nach dem Übergang an Württemberg wurde eine neue Nummerierung der Häuser befohlen, die mit der österreichischen von 1764 nicht übereinstimmte.

1862 fertigte Verwaltungskandidat Bofinger aus Tuttlingen nach einer gründlichen Gebäudeschätzung ein neues Feuerversicherungsbuch an.

Auszug aus dem Kolbinger Heimatbuch "Kolbingen und die Herrschaft Werenwag"
Geschrieben von Elmar Blessing